Aussies of Danubianforest
Herzlich Willkommen auf unserer privaten Homepage
Wir sind Mitglied im und im
desweiteren haben wir folgendes Züchtersiegel vom ASCD e.V. erhalten.
Laut §11 TierSchG benötigt man eine Behördliche Erlaubnis sowie einen Sachkundenachweis für das Halten, Züchten und Handeln
mit Wirbeltieren. Ich habe meine Australian Shepherd Zucht laut §11 TierSchG beim Veterinäramt gemeldet und meine schriftliche
Sachkundeprüfung mit Erfolg abgelegt. Laut §11 TierSchG darf das Veterinäramt mehrmals jährlich unangemeldete Besichtigungen
und Überprüfungen der Zuchtstätte durchführen.
zuletzt aktualisiert am 10. Januar 2011